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Angehörigen-Selbsthilfe

„Ein Ohr /Auge für mich… “

Selbsthilfetreffen für Angehörige, Partner*innen und Freunde taubblinder/hörsehgeschädigter Menschen am 01. Dezember 2018 in Essen. „Selbsthilfe leben“ (AOK-Projekt NRW)

Beim Selbsthilfetreffen der Angehörigen taubblinder/hörsehbehinderter Menschen des AOK-Projektes im Haus der Technik, Essen am 01.12.2018 erfolgte der Startschuss für eine neue Selbsthilfegruppe zur gegenseitigen Unterstützung von Angehörigen in Nordrhein-Westfalen. Es erfolgte ein sehr intensiver Austausch aller Anwesenden. Der Alltag von Angehörigen, Partner*innnen und Freund*innen taubblinder und hörsehgeschädigter Personen ist für viele Menschen völlig unbekannt. In einer Angehörigengruppe kann man die Besonderheiten und Belastungen im Alltag gut verstehen und sich gegenseitig unterstützen. Das Ziel der Angehörigengruppe ist es, über Möglichkeiten der Selbsthilfe zu informieren, beim Erkennen eigener Belastungen zu unterstützen sowie erste Anregungen zur Entlastung zu vermitteln.

Ein wichtiges Thema war die Rechtsberatung für Angehörige: Dies ist u.a. in der Gesellschaft für Rechte behinderter Menschen möglich. Hier werden Personen beraten, die Mitglied in einem Blinden-/Sehbehindertenverein sind, aber auch Mitglieder, die bei Pro Retina und Leben mit Usher sind. Für diese Personengruppe ist die Beratung im Bereich Sozialrecht kostenlos. 

Hier sind die Kontaktdaten, die uns Frau Böttcher zur Verfügung stellt:

Marion Böttcher / rbm gemeinnützige GmbH

Geschäftsstelle Marburg
Biegenstraße 22
35037 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 9 48 44 -90 / -91
Fax: 0 64 21 / 9 48 44 99
E-Mail: kontakt(at)rbm-rechtsberatung.de
Internet: www.rbm-rechtsberatung.de

 

Weitere Informationen zu Rechtsberatungen: 

Der Sozialverband VDK bietet für seine Mitglieder ebenfalls Rechtsberatung und -vertretung an. Im Internet sind Informationen zum VDK in Deutschland und in NRW zu finden:  

https://www.vdk.de/deutschland/

https://www.vdk.de/nrw/

Außerdem kann man auch zu Rechtsanwälten gehen. Hier sollte man jedoch darauf achten, dass diese sich im Sozial- und speziell im Behindertenrecht auskennen.

In der Angehörigengruppe wurde über die soziale Situation der eigenen, z.T. bereits erwachsenen Kinder gesprochen. Aufgrund der Kommunikationsbarrieren und noch mangelnden (staatlichen) Unterstützungsmöglichkeiten können nur begrenzt Kontakte zu anderen Personen bzw. Gleichaltrigen aufgebaut werden. Zudem wohnen selbst betroffene Menschen oft weit verstreut in Deutschland. Positiv sind die neuen Medien, die für einige Betroffene sehr hilfreich sein können. Die anwesenden taubblinden/hörsehgeschädigten Teilnehmer*innen berichteten von ihren Erfahrungen aus der eigenen Kindheit und Vorgeschichte und wie sie damals und heute mit der „Isolation“ umgehen. Die erworbenen Fähigkeiten in sozialen Kontakten und auch der Umgang mit dem Alleinsein können im weiteren Leben wichtige Ressourcen sein, aus denen die Menschen Kraft schöpfen können.

Besonders wichtig ist auch die Kommunikation, z.B. mit Unterstützung durch Lormen, Deutsche Gebärdensprache und taktile Gebärden. 

Wir wünschen allen eine gute Zeit mit wertvollen Momenten und freuen uns sehr auf den weiteren Austausch und ein Wiedersehen!

Dr. Karen Jahn, Hildegard Bruns, Petra Stahr und Franco Kratzenstein