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Entschädigung bei Stiftung "Anerkennung und Hilfe" bis Ende 2021

17.05.2021 | Erinnerung: Entschädigungen bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ können bis Ende Juni 2021 beantragt werden, Die Stiftung hält Entschädigungsfonds für Menschen mit Behinderungen bereit. In manchen Internaten oder Schulen sind früher Kinder und Jugendliche schlecht behandelt worden. 

DGS-Video dazu auf YouTube ansehen: https://youtu.be/qtDWr0HRBS0

Zum Beispiel:

  • Man hat sie geschlagen.
  • Man hat sie sexuell missbraucht.
  • Man hat sie zum Essen gezwungen
  • und so weiter 

Viele von diesen Menschen leiden noch heute an den Folgen. Die Folgen sind oft das ganze Leben lang da. 

Zum Beispiel:

  • Diese Menschen haben körperliche Schäden.
  • Sie haben Schlaf-Störungen.
  • Sie haben Depressionen.
  • Sie empfinden Hass und Wut.
  • .....

Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland misshandelt worden sind, stehen Entschädigungszahlungen bereit.

Die Frist um Stiftungsleistungen zu beantragen, wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Bis dahin sind es also nur noch zwei Monate. 

Die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Es ist also wichtig, die Anträge schnell zu stellen, danach bleibt viel Zeit für die Bearbeitung.

Wir können in unseren EUTB-Beratungsstellen gerne bei der Antragstellung unterstützen. Dazu können wir gerne einen Termin vereinbaren! Einfach dazu mit uns Kontakt aufnehmen!

DGS-Video dazu auf YouTube ansehen: https://youtu.be/qtDWr0HRBS0

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